Beschlussvorschlag:
- Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Regierung Flandern erkennen an, dass der Brexit eine große Herausforderung für beide Regionen darstellt, und betonen, wie wichtig es ist, nach dem Brexit möglichst enge wirtschaftliche Beziehungen zum Vereinigten Königreich anzustreben, die die Verwaltungskosten und den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, insbesondere KMU, minimieren. Jegliche Ausgestaltung der zukünftigen Handelsbeziehungen wird die Integrität des europäischen Binnenmarkts uneingeschränkt wahren.
- Beide Regierungen werden weiterhin bilaterale politische und wirtschaftliche Konsultationen auf operativer Ebene wahrnehmen, um die Zusammenarbeit und den gegenseitigen Dialog zum Brexit und seinen Konsequenzen zu fördern. In diesem Zusammenhang werden beide Regierungen Erfahrungen und „best practices“ darüber austauschen, wie die lokale Wirtschaft in Flandern und Nordrhein-Westfalen - und insbesondere KMU - am besten auf den Brexit vorbereitet werden kann.
- Beide Regierungen erinnern daran, wie wichtig es ist, in den künftigen Beziehungen zum Vereinigten Königreich "gleiche Wettbewerbsbedingungen" zu schaffen. Die Ausgestaltung der zukünftigen Handelsbeziehungen hängt daher zum Teil von den diesbezüglichen Garantien der britischen Regierung ab. In einem "no deal“-Szenario müssen die europäischen Institutionen Leitlinien dafür vorlegen, wie dieser Grundsatz von den europäischen Mitgliedstaaten in ihrem bilateralen Verhalten mit dem Vereinigten Königreich am besten eingehalten wird.
- Die flämische Regierung hat kürzlich ihren Brexit-Aktionsplan veröffentlicht, um Unternehmen in Flandern in diesen unsicheren Zeiten zu unterstützen. Dieser Aktionsplan basiert auf folgenden Eckpfeilern:
a. Verfolgung einer proaktiven diplomatischen Rolle bei den Brexit-Verhandlungen, indem eine aktive Rolle bei der Realisierung von flämischen Interessen im Rahmen der belgischen Entscheidungsfindung sowie bei der Koordinierung und Zusammenarbeit auf zwischenstaatlicher Ebene übernommen wird.
b. Bemühungen um einen oder mehrere Brexit-Anpassungsmechanismen im Rahmen des künftigen Mehrjährigen Finanzrahmens.
c. Konzentration auf die zentrale und maßgeschneiderte Unterstützung von Unternehmen, wobei die Sensibilisierung, die Bereitstellung von Informationen und die strategische und/ oder finanzielle Unterstützung von Unternehmen Kernelemente sind.
- Auch die Regierung von Nordrhein-Westfalen hat wichtige Maßnahmen ergriffen, um die Konsequenzen des Brexits, unabhängig vom endgültigen Verhandlungsergebnis zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich, vorzubereiten:
a. Um starke Wirtschaftsbeziehungen zwischen Nordrhein-Westfalen und dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit aufrechtzuerhalten, hat die Landesregierung ein Auslandsbüro im Vereinigten Königreich eingerichtet, um nordrhein-westfälische Unternehmen in Großbritannien zu unterstützen.
b. Um die Bekanntheit von Nordrhein-Westfalen als attraktiven Wirtschaftsstandort zu steigern, hat die Landesregierung Friedrich Merz als Brexitbeauftragten eingesetzt, der seine engen Kontakte zu britischen und deutschen Unternehmen nutzt, um als Ansprechpartner für Verlegungen von Firmensitzen nach Nordrhein-Westfalen zu fungieren.
c. Im Falle eines Brexits mit Austrittsvereinbarung hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen einen Gesetzentwurf („Brexitübergangsgesetz Nordrhein-Westfalen“) eingebracht, der den aktuellen Status quo garantiert, nämlich das Vereinigte Königreich als Mitgliedstaat der Europäischen Union bis zum Ablauf der vereinbarten Übergangsfrist in Übereinstimmung mit der vom Europäischen Rat im EU27-Format am 2 November 2018 gebilligten Fassung des Austrittsabkommens zu behandeln.
d. Im Falle eines Brexits ohne Austrittsvereinbarung steht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen in engem Austausch mit der Bundesregierung, um bei Bedarf weitere Gesetzesanpassungen zur Vermeidung wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Dysfunktionalitäten zu erlassen.
e. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat außerdem eine Interministerielle Arbeitsgruppe „Brexitfolgen“ eingesetzt, um Regelungsbedarfe nach einer Übergangsphase aber auch nach einem „no deal“ zu koordinieren.
- Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens und die Regierung Flandern werden enger zusammenarbeiten, um die europäische und britische Verhandlungsführung über die künftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich zu unterstützen.
- Was die Verhandlungen über den künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen betrifft, so ist die weitere Konsolidierung und Stärkung der Union - von der auch unsere beiden Regionen in vielerlei Hinsicht politisch, wirtschaftlich und sozial profitieren - das gemeinsame Interesse der Regionen in Europa. Die Regierungen Flanderns und Nordrhein-Westfalens erkennen an, dass die politischen Prioritäten im Hinblick auf den Rückzug des Vereinigten Königreichs und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen auf die EU-Mittel neu ausgerichtet werden müssen. Die Europäische Union muss angesichts ihrer immer größeren Bedeutung und der vielen neuen Herausforderungen angemessen finanziert werden.
- In einem "no deal"-Szenario müssen Notfallmaßnahmen, wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, ergriffen werden, um die Beeinträchtigung für lokale Regierungen, Bürger und Unternehmen zu minimieren. Im Falle eines solchen Szenarios werden beide Regierungen ihre Konsultationen mit den europäischen Institutionen intensivieren, um den konkreten Auswirkungen eines "no deal"-Szenarios entgegenzutreten. Beide Regierungen werden auch bilateral ihre Erfahrungen und „best practices“ zu den Herausforderungen im Zusammenhang mit einem "no deal"-Brexit - austauschen.